Honorar
Die Honorierung unserer Tätigkeit erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich für die Höhe der Vergütung ist der Gegenstands- oder Streitwert.
Vor der Mandatierung können Sie mit uns – abweichend von der gesetzlichen Vorgabe – eine auf Ihren Fall eventuell besser passende Honorargestaltung besprechen, die bei übereinstimmenden Vorstellungen zu einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung in Form eines Stundenhonorars oder einer Pauschalvergütung führen kann.
Zu den Themen Rechtsschutzversicherung und der Beantragung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe können Sie weitere Informationen über den entsprechenden Begriff aufrufen und ausdrucken.