Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe
Mit Beginn der gerichtlichen Anrufung endet die Beratungshilfe und wir können mit Ihnen und für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe stellen. Das notwendige Formular für die Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten Sie bei uns.