Rechtsanwalt Werner Axmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Kanzleiinterne Tätigkeitsschwerpunkte:
- Familienrecht (Scheidungen, Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzungen)
- Arbeitsrecht (Kündigungen, Abmahnungen, Lohnforderungen etc.)
- Erbrecht (Testamentsgestaltung, Auseinandersetzung nach Erbfall, Erbengemeinschaft und Pflichtteilsansprüche)
Erstes juristisches Staatsexamen an der Universität Mainz 1985, zweites juristisches Staatsexamen und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1988. Nach einem Jahr Mitarbeit in einer großen Darmstädter Sozietät erfolgte Ende 1989 die Gründung der eigenen Kanzlei in Ober-Ramstadt. Seit 1998 Fachanwalt für Familienrecht, seit 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2019 zusätzlich Fachanwalt für Erbrecht.
Im Familienrecht und den dazugehörenden Randgebieten ist Rechtsanwalt Werner Axmann umfassend tätig, im Arbeitsrecht vornehmlich im Bereich Individualarbeitsrecht.
Im Erbrecht ist Rechtsanwalt Werner Axmann sowohl bei der Durchsetzung der Rechte im Erbfall, als auch bei der Gestaltung der Erbfolge durch Testamente behilflich.
Regelmäßige Fortbildungen, hier bestätigt durch das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer und den Fortbildungsnachweis der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.