Axmann & Kollegen
 
 
Honorar

Beratungshilfe

Für den Fall, dass Sie sich anwaltlichen Rat nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausstellen lassen.

Bitte bringen Sie den Berechtigungsschein gleich zum Ersttermin mit. Dann kostet Sie die erste Beratung nur 15 €.